Hamburg ist ein Stadtstaat mit sieben Bezirken: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Viele Zuständigkeiten liegen beim jeweiligen Bezirksamt. So hat jedes Bezirksamt einen eigenen Sozialpsychiatrischen Dienst, der kostenlos berät und bei Bedarf auch Hausbesuche macht.
Wenn die Wohnung gefährdet ist, etwa nach einer Kündigung oder Räumungsklage, ist in Hamburg die Fachstelle für Wohnungsnotfälle zuständig. Für Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Jobcenter team.arbeit.hamburg da; zuständig ist der Standort für Ihren Wohnort. Falls Kosten beantragt werden sollen, helfen wir auf Wunsch bei den Formularen – die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Weil die Anfahrt aus Nienburg länger ist, nehmen wir uns bei der Besichtigung bewusst Zeit, damit der eigentliche Einsatz gut vorbereitet ist. Für die Abfallentsorgung ist in Hamburg die Stadtreinigung Hamburg zuständig; wie wir die Entsorgung bei Ihnen lösen, klären wir vorab mit Ihnen.
Freie und Hansestadt Hamburg liegt rund 115 km (Luftlinie) von unserem Standort in Nienburg/Weser entfernt. Termine stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Sozialpsychiatrischer Dienst des zuständigen Bezirksamts (Fachamt Gesundheit)
Jedes der sieben Hamburger Bezirksämter hat einen Sozialpsychiatrischen Dienst für Erwachsene mit Wohnsitz im Bezirk. Er berät kostenlos und vertraulich, auch Angehörige, und macht bei Bedarf Hausbesuche.
Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Ansprechpartner, wenn das Mietverhältnis gefährdet ist, etwa bei Kündigung oder Räumungsklage wegen Mietrückständen. Die zuständige Stelle findet man über die Adresssuche auf hamburg.de.
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Gemeinsam getragen von der Agentur für Arbeit Hamburg und der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, zuständig für Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Fragen zur Kostenübernahme sollten vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.
Hamburgisches Krisentelefon
Auf das Krisentelefon verweisen die Sozialpsychiatrischen Dienste der Bezirke für seelische Krisen außerhalb ihrer Sprechzeiten. Bei akuter Gefahr gilt immer der Notruf 112.
Wir ersetzen keine Beratung durch diese Stellen – arbeiten aber gern mit ihnen zusammen, wenn Sie das möchten.